Ich kann mich da auch nur anschließen den anderen beiden.
Zudem wäre die Frage wenn du auf die Feststellung von 2013 rückwirkend verzichtest und seit der festellung aber auf Grund des Schwebi Vorteile hattest, in welcher Form auch immer (Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Steuer, keine Ahnung..) ob dir das dann noch zusteht, oder du da Rückwirkend Probleme bekommen könntest.
Immerhin so wie ich das Schreiben verstehe, würdest du auf die Feststellung von 2013, wo du wohl deinen Antrag gestellt oder eventuell folgeantrag/verschlimmerungs Antrag gestellt hast, verzichten. Somit wäre es als hättest du nie oder zumindest ab 2013 keinen Schwebi gehabt.
Andere Frage, wieso willst du ihn denn unbedingt los werden?
Ich meine du musst ihn doch nirgends angeben, wenn du nicht willst. Wenn du ihn nicht angibst, stehen dir halt die eventuellen Vergünstigungen und co nicht zu.
Aber viel mehr ja auch nicht.
Und zweite Frage
Seit August gesund seit November ohne Medikamente.
ähm versteh ich nicht. In wie fern denn gesund? Epilepsie "geheilt" oder wie...
Und November ist nicht wirklich lange her...
Nur so Gedanken...
Lg Juntos