Hallo Larissa,
herzlich willkommen bei uns im Forum. Ich vergleiche Epilepsie gerne mit der Alkoholkrankheit. Allerdings nur, weil beide Erkrankungen nicht heilbar sind. Beim Alkoholkranken kommt es zum Rezidiv, sobald er wieder Alkohol trinkt. Dann beginnt das Elend von vorne. Der Epilepsiekranke kann symptomfrei sein, die Epilepsie bleibt. Nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei der Rolando-Epilepsie bei Kindern soll sie "ausheilen". So meine Einstellung und aus der Sicht des an Epilepsie erkrankten medizinischen Laien.
Sollte es eine Bewerbung sein, müsstest Du die Erkrankung nicht erwähnen, solange Du nicht gefragt wirst. Obwohl sich bei der bevorstehenden Tätigkeit die Frage stellt, ob Du Deiner Aufsichtspflicht als Lehrerin stets nachkommen kannst. Und hier sagt der Gesetzgeber: Wenn der Bewerber von Beginn an weiß, dass er die Arbeit nicht ausführen kann, muss er es sagen. Beispiel: Du würdest dich als Dachdecker bewerben. Aus meiner Sicht selbst bei einem Anfallsfreien ein Risiko, auch wegen der Nebenwirkungen der Medikamente.
Du bist allerdings schon einen Schritt weiter, es geht um die Gesundheitsuntersuchung. Dort wird ein Gespräch über alles Mögliche geführt, auch nach der aktuellen Medikation wird gefragt. Wenn der Arzt die sieht, weiß er sofort Bescheid. Du sprichst von 3 Jahren Anfallsfreiheit. Ich gehe davon aus, dass Du in den letzten Jahren regelmäßig beim Neurologen gewesen bist und dass hin und wieder ein EEG geschrieben worden ist. Den Neurologen solltest Du auf jeden Fall über die bevorstehende Untersuchung informieren. Noch besser: Er schreibt, dass Du regelmäßig bei ihm gewesen bist und bestätigt in Schriftform die Untersuchungsergebnisse.
Ich bin der Meinung, dass der Zeitpunkt die Chance für dich ist. Es fehlen an alllen Ecken und Enden Lehrer. Sie werden händeringend gesucht. Aus dem Grund ist wichtig, dich richtig vorzustellen. Es wird auf einen Zeitvertrag hinauslaufen, also für die Behörde kein Risiko. Während dieser Zeit kannst du beweisen, was Du drauf hast.
Ich bin der Meinung, Du kannst nur mit aller Offenheit in diesen Job kommen. Ich weiß, dass man heutzutage auffällt, wenn kein Alkohol getrunken wird. Genauso ist es mit der Einhaltung des Schlaf-/Wachrhythmus. Hast Du einen Schwerbehindertenausweis (SBA)?
Liebe Grüße
PS.: Ich finde, Du solltest das mit der Epilepsie nicht zu sehr in den Vordergrund stellen. Wenn Du sagst, dass Du jetzt nach Einnahme des richtigen Medikaments endlich anfallsfrei bist, klingt es wie nach einem langen Leidensweg, den Du jetzt beenden konntest. Wenn Du dir z. B. vor 3 Jahren das Bein gebrochen hättest und alles in Ordnung wäre, würdest Du darüber gar nicht mehr reden. Genauso wäre es mit anderen Krankheiten. Ich würde nicht sagen, wie lange Anfallsfreiheit besteht und so tun, als wäre es immer so gewesen. Nur wenn ich gefragt würde, würde ich sagen. Du solltest dich nicht zuviel entschuldigen und schon gar nicht argumentieren, wie gut Du es mit der Epilepsie im Griff hast.