Hallo Gepard,
bei Straftaten kann die Polizei (und nur diese) sich anhand einer IP bei dem Provider, dem sie gehört, denjenigen heraussuchen lassen, der diese IP von dem Provider zu dem entsprechenden Zeitpunkt zugewiesen bekam - sofern dies einigermaßen zeitnah geschieht, denn ewig werden diese Daten natürlich auch beim Provider nicht gespeichert.
Diese Mühe ist bei solchen Sachen aber meist Zeit- und Geldverschwendung, da die Urheber oft irgendwo im Ausland sitzen, wo man sie ohnehn nicht zur Rechenschaft ziehen kann.
Und es ist bei uns ja zum Glück offenbar niemand zu Schaden gekommen.
Für den Fall, dass sich doch noch jemand melden sollte, bei dem es aufgrund der PN ein ernsthaftes, schwerwiegendes Problem gab, so dass er Anzeige erstatten möchte, habe ich die IP natürlich vorsorglich notiert. Und diese ist gebannt, unter derselben IP kann sich also niemand mehr hier registrieren.
In einem solchen Fall sollte die entsprechende private Mitteilung natürlich nicht gelöscht, sondern aufbewahrt werden, um sie der Polizei zeigen zu können.
LG Cornelia